Aktuelle Meldungen
Wilde Müllablagerung gefunden – was tun?
Ist Ihnen das auch schon passiert? Beim Spazierengehen mit dem Hund, bei der Radtour im Grünen oder einfach bei einem Gang durch Ihren Wohnort sind Sie auf einen Müllhaufen gestoßen. Eigentlich würden Sie sich gern darum kümmern, dass der Müll entsorgt wird, aber - wen ansprechen? Die Polizei, die Gemeinde, den Landkreis?

Buhck-Gruppe übernimmt zum 1. Januar 2011 die Einsammlung der Gelben Säcke im Landkreis Harburg
Zum 1. Januar 2011 gibt es im Landkreis Harburg einen Wechsel des Entsorgers für Gelbe Säcke. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD), die für die Organisation der Einsammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen verantwortlich ist, hat in einem Ausschreibungsverfahren die Einsammlung der Gelben Säcke im Landkreis Harburg für die kommenden drei Jahre vergeben. Den Zuschlag erhielt die zur Buhck-Gruppe aus Wentorf bei Hamburg gehörende Willi Damm GmbH & Co. KG. Sie löst damit die Fa. Alba GmbH ab, die den Auftrag für die Jahre 2008 – 2010 erhalten hatte. Die Leistungen, die Fa. Alba im Auftrag des Landkreises erbringt – Einsammlung von Sperrmüll und Grünabfällen – sind von dem Wechsel nicht betroffen.

Möbelscheune in neuen Räumen
Die Möbelscheune der Fa. Re-El GmbH ist von Luhdorf nach Winsen umgezogen. Seit dem 1. Juli werden in der Bahnhofstraße 43 auf rund 400 m² Fläche gebrauchte Möbel, aber auch Hausrat, Kinderspielzeug und Nippes angeboten. Ein Besuch lohnt sich – sowohl für jemanden, der schnell einen günstigen Tisch oder ein paar Gläser sucht, als auch für den Sammler „neuer Antiquitäten“ aus den 50er, 60er oder 70er Jahren.

Bauschutt gehört nicht in die Hausmülltonne!
In den letzten Monaten stellen die Müllwerker immer häufiger fest, dass versucht wird, Bauschutt und Steine über die Hausmülltonne zu entsorgen. Mit Bauschutt befüllte Behälter gelten als fehlbefüllt und werden bei der Abfuhr nicht geleert. Kleinmengen Bauschutt und Steine werden auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises angenommen, größere Mengen können auf der Bauschuttdeponie in Hittfeld-Eddelsen angeliefert werden.

Altmedikamente sicher entsorgen
Viele Kunden mussten in den vergangenen Wochen feststellen, dass ihre Apotheke keine alten Medikamente mehr zurücknimmt. Hintergrund: Die Apotheken müssen zukünftig für die Entsorgung der Medikamente bezahlen. Bisher wurden die Medikamente kostenlos durch das Rücknahmesystem VfW-Remedica übernommen. Aufgrund einer Änderung der Verpackungsverordnung hat das Rücknahmesystem seine Tätigkeit eingestellt. Für den Verbraucher stellt sich die Frage: Wie kann ich meine Altmedikamente sicher entsorgen?

Kompostieren im eigenen Garten
Unter dem Titel „Kompostieren im eigenen Garten“ hat die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg in einer übersichtlichen Broschüre nützliche Tipps rund um die Kompostierung veröffentlicht. Auf 36 Seiten werden die Grundlagen der Kompostierung erläutert, nützliche Geräte vorgestellt und Arbeitsgänge beschrieben. In einem ausführlichen Anhang wird auf die Ausgangsmaterialien für den Kompost eingegangen.
Die Broschüre kann bei der Abfallberatung bestellt werden und steht als Download im Internet bereit.

Rückgabestellen für Energiesparlampen
Zahlreiche Elektrogeschäfte und Elektroinstalationsbetriebe im Landkreis Harburg nehmen gebrauchte quecksilberhaltige Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren unentgeltlich zurück. Die Betriebe erbringen diese Dienstleistung freiwillig als Dienst am Kunden und zum Schutz der Umwelt - eine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme besteht nicht!

Nordheide Kompost
Aus den Grünabfällen, die auf den Kompostplätzen im Landkreis Harburg angenommen werden, wird hochwertiger Kompost hergetellt. Der qualitätsüberwachte Bodenverbesserer eignet sich hervorragend für den Einsatz im Zier- und Gemüsegarten, aber auch im Obstbau und der Landwirtschaft.

Energiesparlampen – gut für die Umwelt, aber nichts für die Mülltonne!
Am 1. September tritt eine EU-Regelung in Kraft, die schrittweise die herkömmliche Glühbirne vom Markt verschwinden lässt. Es dürfen zukünftig nur noch Lampen verkauft werden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Da diese Anforderungen von herkömmlichen Glühlampen nicht erfüllt werden können, bedeutet das das Ende der "Glühbirne". In vielen Bereichen werden Kompaktleuchtstofflampen – allgemein als „Energiesparlampen“ bekannt - an ihre Stelle treten. Diese Energiesparlampen benötigen bei gleicher Lichtausbeute nur ca. 20 % der elektrischen Energie, die eine herkömmliche Glühbirne benötigt. Technisch bedingt enthalten die Energiesparlampen allerdings geringe Spuren von Quecksilber und dürfen deshalb nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.

Die Sperrmüllbörse
Sie haben etwas, was Sie nicht mehr brauchen, was aber eigentlich viel zu schade zum Wegwerfen ist? Sie suchen etwas, was bestimmt irgend jemand im Keller oder in der Garage hat und nicht mehr braucht? Für diese Dinge - egal ob Fahrrad, Küchentisch oder Gehwegplatten - bietet die Abfallwirtschaft die kostenlose Sperrmüllbörse im Internet an!

Kuriose „Straßensanierung“
Eine wenig professionelle Art, Straßenschäden "auszubessern“ ist in letzter Zeit in vielen Nebenstraßen und Feldwegen im Kreisgebiet zu beobachten: Schlaglöcher in der Fahrbahn oder im Straßenseitenraum werden mit Grünabfällen aufgefüllt – mit Rasen- und Heckenschnitt, Laub und sonstigen Gartenabfällen. Straßenbaulich machen diese Maßnahmen keinen Sinn, rechtlich handelt es sich um die illegale Ablagerung von Abfällen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Kostenfreie Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen
Alljährlich im Frühsommer haben Landwirte die Möglichkeit, Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abzugeben. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel sorgt für eine kontrollierte und sichere Verwertung der Behälter. Der gesammelte Kunststoff wird zerkleinert und zur Produktion von Methanol sowie als Energieträger in Zementwerken eingesetzt.

Falscher „Müllsheriff“ verunsichert Bürger
Etliche Bürger im Landkreis Harburg haben in den vergangenen Tagen merkwürdige Anrufe erhalten: Eine männliche Person, die vorgibt, Mitarbeiter der „Müllabfuhr“ oder der „Müllabfuhr Hamburg“ zu sein, erklärt, dass der Hausmüllbehälter falsch befüllt worden sei. Deshalb werde gegen den Bürger ein Bußgeld von 50 € erhoben, der Bußgeldbescheid folge in den nächsten Tagen. Wie Hans-Dieter Wenzel, Betriebsleiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg, mitteilt, gehen diese Aktivitäten nicht vom Landkreis Harburg aus, hier ist ein selbsternannter „Müllsheriff“ am Werk.

Tipps & Termine 2010 im Internet
"Tipps & Termine 2010", die jährlich erscheinende Info-Broschüre der Abfallwirtschaft Landkreis Harburg, steht ab sofort als pdf-Datei zum Download zur Verfügung

Altglascontainer: Einwurf nur werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr – Sonderregelung in der Stadt Buchholz
Altglascontainer dürfen im Landkreis Harburg aus Rücksicht gegenüber den Anliegern nur werktags in der Zeit von 7:00 bis 19:00 benutzt werden. Eine abweichende Regelung gilt nur in der Stadt Buchholz: hier ist die Benutzung während der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht gestattet, dafür dürfen die Behälter abends bis 20:00 Uhr genutzt werden.

Eine Bitte: Altpapiertonnen korrekt zur Abfuhr bereitstellen!
Die Altpapiertonnen werden in einigen Gebieten des Landkreises Harburg mit Selbstladefahrzeugen geleert, die mit nur einem Mann besetzt sind. Die Selbstlader können nur Altpapiertonnen aufnehmen, die mit der Öffnung zur Straße stehen. Bei Behältern, die mit den Griffen zur Fahrbahn stehen, muss der Müllwagenfahrer jedes Mal aussteigen und die Tonne umdrehen. Dadurch geht viel Zeit verloren, und die Fahrzeuge schaffen die Sammeltouren nicht in der vorgesehenen Zeit. Außerdem ist es für die Fahrer sehr mühselig, etliche Male am Tag aus dem Führerhaus in ca. 2 m Höhe heraus zu steigen, eine Tonne zurecht zu rücken und wieder auf den Fahrersitz zu klettern.

Straßenverkehrsordnung: Sonderrechte für Müllsammelfahrzeuge
In einem Zeitungsartikel vom 16. Februar 2008 wurde die Frage aufgeworfen, ob für Müllsammelfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr gelten. Diese Sonderrechte gibt es tatsächlich: Nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung dürfen Müllautos und Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum dienen, auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist im Landkreis Harburg seit über 10 Jahren eine Selbstverständlichkeit. Seit dem 24.03.2006 ist die Verwertung auch gesetzlich geregelt. Die Hersteller der Geräte müssen diese am Ende ihres Produktlebens zukünftig einer Verwertung zuzuführen. Für die Bürger im Landkreis hat die Neuregelung allerdings kaum Auswirkungen – die Einsammlung des Elektroschrotts bleibt Sache des Landkreises.


