Elektro- und Elektronikgeräte enthalten neben vielen verwertbaren Materialien auch gesundheits- und umweltgefährdende Substanzen wie z.B. Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe und bromhaltige Brandhemmer. Mit dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ will die Bundesregierung sicherstellen, dass wieder verwertbare Stoffe zurück in den Produktionszyklus geführt und gefährliche Stoffe sicher entsorgt werden.
Das Gesetz nimmt Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Bürger gleichermaßen in die Pflicht. Die Hersteller haben die die Verwertung der Geräte sicherzustellen. Die Einsammlung der Geräte ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bürger sind verpflichtet, die Rückgabemöglichkeiten zu nutzen. Eine Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien, Akkus und Leuchtstoffröhren über die Restmülltonne ist nicht mehr zulässig.
Elektroaltgeräte werden im Landkreis Harburg auch zukünftig im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelt und können – mit Ausnahme von Kühl- und Gefriergeräten - auf den Entsorgungsanlagen kostenlos abgegeben werden. Eine Anlieferung von Kühl- und Gefriergeräte ist nur bei der Fa. RE-El in Buchholz-Vaensen möglich. Batterien und Akkus müssen vom Handel zurückgenommen werden – sie können überall dort abgegeben werden, wo sie auch verkauft werden. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden in vielen Elektrogeschäften, auf der Müllumschlaganlage Nenndorf und dem Kompostplatz Drage angenommen. Der Einzelhandel ist nicht verpflichtet, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zurückzunehmen – wenn Geschäfte dies tun, geschieht das auf freiwilliger Basis.
Die Rücknahmeregelungen gelten für Geräte aus privaten Haushalten. Für die Entsorgung von Geräten gewerblicher Herkunft, die nicht haushaltsüblich sind oder die haushaltsübliche Menge überschreiten, gelten gesonderte Bestimmungen. Für die Entsorgung von Geräten, die vor dem 13.08.2005 in den Handel gebracht wurden, ist der Besitzer zuständig. Die Verwertung von Geräten, die nach diesem Termin verkauft wurden, muss der Hersteller organisieren. Wie die Einsammlung und Verwertung dieser Geräte konkret ablaufen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Weitere Auskünfte zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz erteilt die Abfallberatung unter den Tel.-Nr. 04171/ 693 – 470 und -471.